Lange wurde darüber gestritten, nun soll das Heizungsgesetz vom Bundestag beschlossen werden. Aus der Union kam erneut Kritik an der geplanten Regelung, die den Gebäudebereich klimafreundlicher machen soll.
Nach langem Ringen steht das umstrittene sogenannte Heizungsgesetz heute zur Abstimmung im Bundestag. Erwartet wird, dass es mit der Mehrheit der Ampelkoalition beschlossen wird. Im Vorfeld ist eine etwa eineinhalbstündige Aussprache angesetzt. Danach soll namentlich über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgestimmt werden.
Mit dem Gesetz soll der Ausstieg aus Gas und Öl im Gebäudebereich festgeschrieben werden. Geplant ist, dass ab Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben wird. Die Regelung soll zunächst unmittelbar nur für Neubauten gelten. Bestehende Heizungen sollen weiterlaufen und auch repariert werden können. Die Bundesregierung betonte, dass es keine sofortige Austauschpflicht für bestehende Heizungen gebe. Der Staat übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 70 Prozent der Kosten für eine neue Heizung.
Planungssicherheit gewährleisten
Dreh- und Angelpunkt für bestehende Heizungen soll eine verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung sein. Erst wenn diese vorliegt, sollen die Vorgaben des Gesetzes zum Heizen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien auch für Bestandsgebäude gelten. Hausbesitzer können dann entscheiden, was sie machen. Liegen noch keine Wärmepläne vor, sollen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern laut dem Entwurf für das Wärmeplanungsgesetz bis Mitte 2026 Zeit für ihre Wärmepläne bekommen. Alle anderen Kommunen, die noch ohne Pläne sind, sollen sie bis zum 30. Juni 2028 vorlegen.
Solch ein kommunaler Wärmeplan soll zum Beispiel zeigen, ob es eine klimafreundliche Fernwärmeversorgung gibt oder geben wird, an die ein Gebäude angeschlossen werden kann. Dies soll laut Bundesregierung “Planungs- und Investitionssicherheit” geben.
Monatelanger Streit
Über das Heizungsgesetz wurde in der Bundesregierung heftig gestritten. Auf Druck vor allem aus der FDP gab es grundlegende Änderungen. Das Wirtschaftsministerium legte zuletzt eine neue Berechnung zur CO2-Einsparung vor. Demnach wird der Klimaschutzeffekt des Gesetzes geringer ausfallen als angenommen. Grund sind die Änderungen im parlamentarischen Verfahren. Es wird davon ausgegangen, dass mit der neuen Fassung rund drei Viertel der eigentlich geplanten Treibhausgasminderung bis 2030 möglich sind – “vielleicht etwas mehr, vielleicht weniger”. Diese neue Schätzung basiert auf einer Berechnung des Öko-Instituts.
Die Opposition hatte vor der Sommerpause versucht, mit einem Antrag die Entscheidung über das Gesetz zu verzögern. Tatsächlich hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Eilverfahren eine Verabschiedung verboten. Es hatte Zweifel daran, dass die Rechte der Bundestagsabgeordneten ausreichend gewahrt blieben. Den Antrag auf eine einstweilige Anordnung hatte der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann wegen des engen Zeitplans im Gesetzgebungsverfahren gestellt. Die Koalition beschloss dann, dass das Gesetz nach der Sommerpause Anfang September im Bundestag verabschiedet werden soll.
Aus der Unionsfraktion kam nun erneut Kritik an dem Vorhaben. “Fakt ist, dass das GEG mit seinen überzogenen Regelungen das Bauen und Wohnen noch weiter verteuert”, sagte der stellvertretende Fraktionschef Ulrich Lange der “Augsburger Allgemeinen”. Das könne man in Zeiten hoher Inflation und hoher Bauzinsen nicht gebrauchen. Das Gesetz wirke als “Brandbeschleuniger”.
Nach dem Bundestagsbeschluss geht das Gesetz an den Bundesrat. Ende September könnte das Gesetz dann die Länderkammer passieren.